Den Begriff „Kund:in“ verstehen

Der Begriff „Kund:in“ bezieht sich im Falle einer Einzelperson, die den Hauptdienstleistungsvertrag in ihrem eigenen Namen annimmt, auf diese Einzelperson, oder im Falle einer Einzelperson, die den Hauptdienstleistungsvertrag im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person annimmt, auf das Unternehmen oder die andere juristische Person, für die diese Einzelperson den Hauptdienstleistungsvertrag annimmt, sowie auf verbundene Unternehmen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person (solange sie verbundene Unternehmen bleiben), die Bestellformulare ausgefüllt haben.